Untersuchung von Qualitäten und Standards im geförderten sozialen Wohnbau im Hinblick auf die Thematik „Leistbares Wohnen“
Analyse angebotener Qualitäten und Standards unter besonderer Betrachtung angebotener Finanzierungs- und Förderungsvarianten

Beginnend mit dem Jahr 2011 wurden die Schwerpunkte des Wiener Wohnbau-forschungsprogrammes auf die Bereiche „Leistbares Wohnen“, „Technische und ökologische Qualitäten und Standards im Neubau“, „Technische und ökologische Qualitäten und Standards in der Sanierung“ sowie „Wohnen in Gemeinschaft“ gelegt.

Im Bereich „Leistbares Wohnen“ sollen dabei insbesondere Aspekte der Kostenreduktion durch Planung, Pilotprojekte zu kostengünstigem Wohnbau, flächenökonomischem Bauen, Finanzierungsvarianten und Förderungsvarianten untersucht werden. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, hat nun im Jänner 2011 das Ziviltechnikerbüro DI Herbert Liske mit der Untersuchung von Qualitäten und Standards im geförderten sozialen Wohnbau im Hinblick auf die Thematik „Leistbares Wohnen“ beauftragt. Es handelt sich hierbei um ein Forschungsprojekt, welches insbesondere die Analyse angebotener Qualitäten und Standards in den Bereichen Soziale Nachhaltigkeit, Architektur, Ökologie und Ökonomie unter besonderer Betrachtung angebotener Finanzierungs- und Förderungsvarianten im Kontext zu „Leistbarem Wohnen“ beinhaltet.

Die vorliegende Studie ist somit gleichermaßen als Bestandsaufnahme bzw. Analyse der derzeit angebotenen Standards und Qualitäten im geförderten sozialen Wiener Wohnungsneubau im Lichte des Untersuchungsgegenstandes zu sehen, welches im Kontext von Parametern bzw. Indikatoren leistbaren Wohnens betrachtet wird. Das Untersuchungsfeld der vorliegenden Studie wird dabei durch eingereichte und zur Realisierung empfohlene Projekte sowohl des Wiener Grundstücksbeirates als auch im Zuge von Bauträgerwettbewerben – welche grundsätzlich erhöhte Qualitäten in den Bereichen Soziale Nachhaltigkeit, Architektur, Ökologie und Ökonomie aufweisen – vorgegeben.

Seit dem Jahr 2010 ist bei eingereichten Projekten im Zuge von Bauträgerwettbewerben und Projekten des Grundstücksbeirates seitens der Projektanten1 die Angabe von Erschwerniskosten im Falle der Geltendmachung dieser Kosten bei der Förderungsstelle vorgesehen, wodurch detailliertere Aussagen zu diesbezüglichen Kostenkomponenten getätigt werden können. Für die Auswahl der untersuchten Stichprobe wurden daher jene Projekte als Grundgesamtheit definiert, welche im Zeitraum Jänner 2010 bis Februar 2011 bei Bauträgerwettbewerben und dem Grundstücksbeirat eingereicht wurden.
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