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Autofreies Wohnen - Evaluierung der Mustersiedlung
in Wien-Floridsdorf
In den Jahren 1997 bis 1999 wurde im 21. Wiener Gemeindebezirk
eine Wohnhausanlage mit 244 Mietwohnungen mit Kaufoption unter Verwendung
von Mitteln der Wiener Wohnbau-förderung (§14 WWFSG 1989) errichtet.
Das Besondere an diesem Bauvorhaben bestand darin, dass sich die Bewohnerinnen
und Bewohner zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichten
mussten, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Der Autoverzicht bzw. der
eingesparte Garagenbau setzte die ansonsten dafür bereitgestellten
Förderungsmittel frei. Diese konnten nun zu Gunsten anderer, wohnungsrelevanter
Zielsetzungen investiert werden, und zwar in
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den Bau von Gemeinschaftseinrichtungen, |
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den Einsatz ökologischer Bauelemente
und Betriebssysteme (Energie, Wasser, etc), |
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die Gestaltung großzügiger Gartenanlagen
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die Errichtung von umfangreichen Fahrradabstellanlagen. |
In einem Mieterbeteiligungsverfahren wurde während der Bauvorbereitung
und bis ein Jahr nach der Besiedelung über die Art, die Ausgestaltung
und Betreibung dieser Anlagen entschieden. Mit der "Umwidmung"
von Wohnbauförderungsmitteln hatten die an der Realisierung und späteren
Nutzung der Mustersiedlung beteiligten Personengruppen verschiedenste Zielvorstellungen
geknüpft. Die Hauptaufgabe der Evaluationsstudie bestand darin, Antworten
auf die Frage zu finden, ob und inwieweit die - teilweise divergierenden
- Ziele und Erwartungen erreicht wurden. Die Bewertung der Besonderheiten
der Wohnanlage und ihrer Nutzungsentwicklung erfolgte daher aus je verschiedenen
Blickwinkeln. Die wichtigsten Akteure für die Evaluierung waren
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die Architekten und Bauträger, |
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die Hausverwaltung, |
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die Bewohnerinnen und Bewohner, |
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das Car-sharing-Unternehmen ( Leider ist
es nicht gelungen, das Car-sharing Unternehmen Denzel-drive für
ein Interview zu gewinnen; die Bewertung des Car-sharing-Betriebs
erfolgte daher nur aus der Bewohner- und Bewohnerinnensicht.), |
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die kommunale Wohnungspolitik. |
Als Bewertungsinstrumente wurden Tiefeninterviews, mündliche und schriftliche
Befragungen, teilnehmende Beobachtungen und Gruppendiskussionen angewandt.
Darüber hinaus konnten fünf Bewohnerinnen und Bewohner, die an
der Erstbesiedelung und an der die damalige Planungspartizipation begleitenden
Evaluierung beteiligt waren, für eine Paneldiskussion - acht Jahre
nach ihrem Einzug in die Wohnanlage - gewonnen werden. (Dieses Kleingruppengespräch
wurde vom selben Forscher, Raimund Gutmann, geleitet, der auch für
die Evaluierung im Jahre 2000 mitverantwortlich war.) Die schriftliche Personenbefragung
richtete sich an alle über 15jährigen Bewohnerinnen und Bewohner
der Siedlung. Sowohl die schriftliche Befragung als auch die Interviews
wurden so strukturiert, dass die im Laufe der Zeit gemachten Erfahrungen
der Befragten bzw. der Gesprächspartner ihren anfänglichen Erwartungen
und Wünschen gegenüber gestellt werden. (Im Anhang zum Endbericht
befinden sich alle Interviewleitfäden, der schriftliche Fragebogen
und das Protokoll der Paneldiskussion.)
Die Rücklaufquote der schriftlichen Befragung
betrug ca. 34 %; die retournierten Fragebögen kamen aus etwa 95 verschiedenen
Haushalten. Akademikerinnen und Akademiker sind etwas überrepräsentiert:
Nahezu jeder zweite Befragte hat einen Universitätsabschluss, ein
Viertel gab eine Matura, ein Sechstel eine Lehre oder Fachschule als höchsten
Bildungsabschluss an. Rund zwei Drittel der Antwortbögen (68 %) stammen
von Personen, die unmittelbar nach oder knapp nach der Baufertigstellung
eingezogen sind. Ein Drittel (32 %) des Fragebogenrücklaufs ist demnach
von späteren Zuziehern oder Zuzieherinnen, die jedenfalls nicht am
anfänglichen Partizipationsprozess in der Planungsphase teilgenommen
hatten.
Die Kurzfassung des Projektendberichts konzentriert sich auf die wichtigsten
Ergebnisse der Untersuchungsbereiche "Autofreiheit und Mobilität",
"Nutzung und Bewertung der Gemeinschaftseinrichtungen" sowie
"Bewohnerinnenmitbestimmung und Selbstverwaltung".
Autofreiheit und Mobilität
Die Autofreiheit war den Erstbesiedlern schon im Jahre 2000 sehr wichtig.
Sie wurde gleich häufig als Motiv für den Einzug genannt wie
das Preis-Leistungsverhältnis der Wohnanlage und die Ökologie.
Die Wichtigkeit des Konzepts der Autofreiheit der Siedlung und ihrer Einhaltung
wird auch dadurch untermauert, dass rund ein Viertel der jetzigen Bewohnerinnen
und Bewohner früher einen PKW hatten, auf den sie dann aber verzichteten,
um in der Siedlung einziehen zu können. Rund drei Viertel hatten
weder vorher ein Auto noch haben sie heute eines.
Die Verknüpfung von Autofreiheit und Wohnrecht in der Siedlung fand
bei den Akteursgruppen nicht immer die ungeteilte Befürwortung: Der
Bauträger kritisierte, dass der geforderte Autoverzicht häufig
als sehr negativer Aspekt von potenziellen Wohnungsinteressenten empfunden
worden war und diese auch letztlich von einem Einzug in die Anlage abgehalten
hatte. Die positiven Seiten der Autolosigkeit wären zu wenig in den
Vordergrund gerückt worden. Von den heutigen Bewohnerinnen und Bewohnern
gaben 15 % an, dass die vertragliche Verpflichtung zur Autolosigkeit damals
gegen die Entscheidung gesprochen habe, hier zu wohnen. Sie zogen dennoch
hier ein, weil man sich durch den Autoverzicht im Wohnbereich etwas anderes,
qualitativ Wichtiges leisten konnte.
Der fehlende PKW im Haushalt wirkt sich erwartungsgemäß auf
die Verkehrsmittelwahl der Haushaltsmitglieder der Mustersiedlung aus.
Der Vergleich mit den autolosen Haushalten der Gesamtstadt zeigt vor allem
hinsichtlich der Verwendung des Fahrrads einen sehr großen Unterschied
im Mobilitätsverhalten. Sowohl auf dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte,
als auch beim täglichen Einkauf und - falls erforderlich - bei der
Begleitung der Kinder in den Kindergarten oder in die Schule kommt in
der autofreien Mustersiedlung das Fahrrad um ein Vielfaches häufiger
zum Einsatz als im Wiener Durchschnitt der PKW-losen Haushalte (Vergleichsdaten
aus der Großbefragung "Leben und Lebensqualität in Wien"
1995 und 2003.).Die extrem überdurchschnittlich häufige Fahrradverwendung
hatte auch die planenden Architekten und Architektinnen überrascht,
die die Abstellanlagen unterdimensioniert hatten. Das Thema hatte die
meisten Bewohnerinnen und Bewohner lange Zeit bewegt - und tut es auch
heute noch. Mittlerweile sind jedoch 80 % mit der Fahrradverwendung und
-abstellung zumindest zufrieden, nur 13 % geben der Problemlösung
ein negatives Urteil.
Die Benützung eines Leihwagens ist nur für die Durchführung
größerer, nicht alltäglicher Einkäufe von relevanter
Bedeutung: 28 % der Befragten gaben an, einen der in der Siedlung bereitgestellten
Wagen für diesen Zweck zu verwenden. Für mehr als ein Drittel
der Bewohnerinnen und Bewohner spielt das Car-sharing-Angebot überhaupt
keine Rolle. Für rund ein Fünftel stellen sich heute die Organisation
und auch die Kostenentwicklung dieses Angebots schlechter dar, als sie
es ursprünglich erwartet hatten.
Gemeinschaftsbereiche
Das Vorhandensein zahlreicher Gemeinschaftseinrichtungen und das überdurchschnittliche
Angebot an Freiräumen, Grün- und Gartenflächen waren für
49 % der Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtige, weitere 37 % hielten
sie für wichtige Einzugsmotive.
Da die Kosten für die Wartung und Pflege und Betreuung dieser Bereiche
unterschiedlich abgerechnet werden, teilen sich die prinzipiell allen
Bewohnerinnen und Bewohnern zugänglichen Anlagen in zwei Kategorien.
Die (a) "allgemeinen" Gemeinschaftsbereiche sind - etwas vereinfacht
dargestellt - jene, die alle Haushalte gemeinsam finanzieren. Zu ihnen
zählen beispielsweise das Erwachsenenhaus ("Wohnzimmer"),
der Waschsalon, das Kinderhaus, der Mehrzweckgemein-schaftsraum, der Jugendraum
samt dazugehörigen Freiräumen (Dachterrasse, Spielhof). Die
(b) "speziellen" Gemeinschaftsbereiche sind ebenfalls allen
zugänglich, ihre Benützung bzw. Inanspruchnahme wird jedoch
- zusätzlich zur allgemeinen Basisfinanzierung - individuell abgerechnet.
Dies trifft z.B. für die Sauna, den Fitnessraum und die Werkstätten
zu.
Nicht nur die Existenz dieser Einrichtungen wird von der überwältigenden
Mehrheit gewünscht, auch die Nutzung wird größtenteils
positiv bewertet. Die Urteile fallen für die allgemeinen Einrichtungen
und Grünflächen generell noch positiver aus als für die
speziellen. Kritik bezieht sich teils auf die Ausstattung der Räume
und teils auf das Fehlen von nötigen Nebenräumen. Die generell
positive Bewertung deckt sich auch mit den Beobachtungen der Architekten,
deren Erwartungen an die Akzeptanz der von ihnen vorgesehenen und vorgeschlagenen
Räumlichkeiten nicht enttäuscht wurden. Dies gilt auch für
die Laubengänge, die leicht überdimensioniert wurden, um als
"Orte des Gesprächs" genutzt zu werden, was auch gelungen
ist.
Im Unterschied zu den meisten anderen Wohnsiedlungen betragen die Außenanlagen
in der autofreien Siedlung 3 %, sonst nur ca. 1-2 %. Auch die Nutzungszuordnungen
- öffentlich/ privat - spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung
und Pflege der Grünanlagen. Verglichen mit den meisten anderen Anlagen,
in denen stets die private Fläche im Vordergrund steht, werden die
gemeinschaftlichen Flächen in der autofreien Siedlung viel weniger
vandalisiert. Die Entwicklung der Mietergärten ist sehr unterschiedlich
und offensichtlich sehr von den Lebensläufen, den beruflich determinierten
Alltagsgestaltungen der Leute abhängig.
Die speziellen Gemeinschaftsbereiche erhalten ebenfalls kaum negative
Bewertungen. Da sie aber nicht von allen Bewohnerinnen und Bewohnern in
der Siedlung genutzt werden - für rund ein Viertel sind diese Einrichtungen
ohne Bedeutung -, fallen die positiven Urteile anteilsmäßig
etwas geringer aus als bei den allgemeinen Gemeinschaftsbereichen.
Auch aus der Sicht des Bauträgers und der Hausverwaltung werden die
weit über den gewohnten Rahmen hinausgehenden Kommunikationseinrichtungen
gut angenommen. Der Bauträger führt dies vor allem auf einige
Einzelpersonen zurück, die reiche praktische Erfahrung mit demokratischen
Prozessen haben. Die überraschend hohe Akzeptanz und Nutzung der
Gemeinschaftseinrichtungen erklärt sich - neben anderen Gründen
- auch aus der Tatsache, dass "viel Kommunikation und Gemeinschaftsleben
mit den Nachbarn" für rund drei Viertel der Bewohnerinnen und
Bewohner ein zumindest wichtiger Einzugsgrund war. Die Bewertung des Lebens
in der Siedlung fällt auch heute überwältigend positiv
aus: Für 90 % der Bewohnerinnen und Bewohner gibt es so etwas wie
ein positives "Siedlungsgefühl". Dies deckt sich mit einer
generellen Zufriedenheit, in der Siedlung zu wohnen: 81 % sagen, dass
sie zufriedener sind als anfänglich erwartet; weitere 15 % finden
es akzeptabel, hier zu wohnen.
Konfrontiert mit der Frage, wie sich das Ansehen oder das Image der autofreien
Mustersiedlung bei den Bekannten oder bei Besuchern im Laufe der Zeit
entwickelt hat, dann meint rund die Hälfte der hier Wohnenden, dass
es besser geworden ist, jedenfalls positiver als ursprünglich gedacht.
Nur insgesamt 8 % geben an, es sei schlechter geworden.
Über die Wartung und Pflege der allgemeinen Gemeinschaftsbereiche
gibt es in der Siedlung eine ziemlich hohe Zufriedenheit. Dies betrifft
sowohl die gemeinschaftlichen Räume als auch die Anlagen im Freiraum.
Kritik dürfte nur in Einzelfällen existieren. Etwas anders sieht
die Evaluierung der Verteilung der Wartungs- und Betriebskosten aus, die
die Gemein-schaftsanlagen verursachen. Hier überrascht der relativ
hohe Anteil, nämlich rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner,
für die die Kostenverteilung ziemlich bedeutungslos ist. Da aber
80 % schon vor bzw. bei ihrem Einzug keine Befürchtungen hegten,
dass es zu Betriebskostenxplosionen kommen könnte, erklärt sich
die geringe Bedeutung der Frage dieser Kostenentwicklung in der Siedlung.
Aus der gesamtdurchschnittlich positiven Bewer-tung der Kostenentwicklung
für die Gemeinschaftsbereiche heben sich die Alleinerzieherinnen
und -erzieher jedoch ab: Unter ihnen sind die Unzufriedenen anteilsmäßig
am häufigsten.
Mitbestimmung und Selbstverwaltung
Die Leistung der Hausverwaltung und ihr Verhältnis zur Bewohnerschaft
waren wichtige Teile der evaluatorischen Erhebungen, zumal von allem Anfang
an die Bewohnerinneninteressen in einem starken Vertretungsstatut verankert
sind. In der Siedlung gibt es einen Beirat, der von der Bewohnerschaft
alle drei Jahre gewählt wird, um einerseits die Interessen gegenüber
der Hausverwaltung wahrzunehmen und als Mietermitbestimmungsorgan zu fungieren,
andererseits um als "Kontrollorgan" die zahlreichen Selbstverwaltungsgruppen
zu beaufsichtigen, denen die Wartung und Pflege der vielen Gemeinschaftseinrichtungen
anvertraut ist.
Aus der Sicht der Hausverwaltung stellt sich die Kooperation mit der Bewohnerschaft
durchwegs positiv dar; ein grundsätzlich auch positives, aber etwas
differenzierteres Bild des Verhältnisses ergibt sich aus der Bewohnerbefragung.
Drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner finden, dass die Hausverwaltung
- zumindest teilweise - zu langsam, zu bürokratisch agiere; ebenso
viele hätten zumindest fallweise gerne mehr Rechte und Kompetenzen
für die Selbstverwaltungsorgane. Insgesamt halten jedoch alle die
existierende Funktionenteilung für beide Seiten für vorteilhaft.
Ein so grundlegend positiv bewertetes Verhältnis zwischen Bewohner-schaft
und Hausverwaltung findet sich in kaum in anderen Wohnanlagen dieser Größenordnung
in Wien (Siehe dazu: Peter Moser et al: Hausbetreuung in Wien nach Abschaffung
des Hausbesorgergesetzes; Wien).
Die vertraglich geregelte Autofreiheit der Mustesiedlung ist nicht die
einzige Besonderheit, die diese Wohnanlage von allen anderen in Wien heraushebt.
Die Siedlung zeichnet sich auch durch ein hohes Maß an Selbstverwaltung
aus, und zwar durch eine dauerhafte, organisierte, intern institutionalisierte
Übernahme von Leistungen und Eigenverantwortung für Teile der
"normalen" Hausbetreuung und auch für ganze Bereiche des
Wohnens und Lebens in der Siedlung durch die Bewohnerinnen und Bewohner
selbst.
Die Arbeitsgruppen sind das Kernstück der Selbstverwaltung; ohne
sie wäre die Realisierung der Aktivitäten und Einrichtungen
in den zahlreichen Gemeinschafts-bereichen der Siedlung nicht möglich.
Die Mitwirkung in den diversen Arbeitsgruppen ist unbezahlt, ehrenamtlich.
Ein Zukaufen dieser Arbeitsleistungen würde einerseits viele Bewohnerhaushalte
finanziell überfordern, andererseits würde es - selbst wenn
es für alle leistbar wäre - sicher nicht denselben gemeinschaftlichen
Effekt haben. 41 % der Bewohner arbeiten in keiner einzigen Gruppe mit,
28 % nehmen an einer, 21 % an zwei und 10 % an drei oder mehr Arbeitsgruppen
teil. Der Frauenanteil an diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist deutlich
höher als jener der Männer. Die Mitwirkung in diesen Selbstverwaltungsorganen
ist für Zugezogene gleichermaßen attraktiv wie für die
Erstbesiedler.
Zusätzlich zu den dauerhaft etablierten Arbeitsgruppen gibt es selbstorganisierte,
gemeinschaftliche Aktivitäten, wie z.B. das Siedlungsfest. Trotz
der großen Anzahl von themenzentrierten Selbstverwaltungsgruppen
gibt es auch Bereiche, die unzulänglich oder gar nicht abgedeckt
sind. Als Beispiele sind hier vor allem die "Außenbeziehungen"
zur nicht autofreien Wohnumgebung zu nennen. Die Integration von neuen
Zuziehern und Zuzieherinnen kritisieren manche Bewohner als eine etwas
vernachlässigte Aufgabe, die jedoch eine größere Kooperation
mit der Hausverwaltung voraussetzen würde. Im Inneren der Siedlung
wurden als Manko ein fehlender Ruhebereich für Ältere und ein
"Lautbereich" für Jugendliche genannt. Ein in nächster
Zukunft wichtiger werdendes Thema wird die Frage der Kaufoption und die
Möglichkeit der Zweiteilung der Bewohnerschaft in Mieter und Eigentümer
werden.
Wohnbauförderungspolitische Schlussfolgerungen
Aus der langen Reihe von Lehren, die man aus der Geschichte der Mustersiedlung
ziehen kann, seien die folgenden drei wohnbauförderungspolitisch
relevanten hervorgehoben:
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Die Verwendung von Wohnbauförderungsmitteln
für die Errichtung der Gemeinschaftsbereiche wird von den Bewohnern
sehr positiv kommentiert. Ob diese hohe gemeinschaftliche Nutzen nur
durch einen Autoverzicht oder nicht durch einen prinzipiell "maßgeschneiderten
WBF-Mitteleinsatz" zu erreichen wäre, sollte grundsätzlich
diskutiert werden. |
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Die Möglichkeit der Umwidmung von
WBF-Mitteln sollte jedoch - so wie in der Mustersiedlung - stets an
eine begleitende Besiedelungsbetreuung geknüpft, die Mitbestimmung
in der Planungs- und Besiedelungsphase sollte als förderungswürdig
erachtet werden. Sie ist eine langfristig wirksame, nachhaltige Investition
in die Bestandspflege. |
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Die in der Mustersiedlung praktizierte
Kombination von Gemeinschaftseinrichtungen, Mietermitbestimmung und
Selbstverwaltung in einer Wohnanlage dieser Größenordnung
hat Modellcharakter für die Förderungswürdigkeit. |

© wiener wohnbau forschung

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